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   VGH Bayern, 02.04.2001 - 19 ZB 00.32067   

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VGH Bayern, 02.04.2001 - 19 ZB 00.32067 (https://dejure.org/2001,57018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2001 - 19 ZB 00.32067 (https://dejure.org/2001,57018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2001 - 19 ZB 00.32067 (https://dejure.org/2001,57018)
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Wird zitiert von ... (52)

  • VG Augsburg, 13.08.2010 - Au 7 S 10.30313

    Nigeria

    Nach der Rechtsprechung (BVerwGE 109, 174 = NVwZ 2000, 81; BayVGH, Beschluss vom 16.2.2002, Az. 25 ZB 02.3003; Beschluss vom 2.4.2001, Az. 19 ZB 00.32067; Beschluss vom 19.2.1998, 27 B 96.34202) trifft den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht hinsichtlich des Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein.

    Diese Umstände sind ohne weiteres durch passive Wahrnehmung des tatsächlich Erlebten erkennbar bzw. müssen zur Minderung eines Entdeckungsrisikos bei der Einreise bekannt sein (BayVGH, Beschluss vom 2.4.2001, 19 ZB 00.32067).

  • VG Augsburg, 10.11.2010 - Au 7 K 10.30374

    Uganda; unglaubhafte Verfolgungsgeschichte: Hausmädchen von ...; gesteigerter

    Nach der Rechtsprechung (BVerwGE 109, 174 = NVwZ 2000, 81; BayVGH, Beschluss vom 16.2.2002, Az. 25 ZB 02.3003; Beschluss vom 2.4.2001, Az. 19 ZB 00.32067; Beschluss vom 19.2.1998, 27 B 96.34202) trifft den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht hinsichtlich des Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein.

    Diese Umstände sind ohne weiteres durch passive Wahrnehmung des tatsächlich Erlebten erkennbar bzw. müssen zur Minderung eines Entdeckungsrisikos bei der Einreise bekannt sein (BayVGH, Beschluss vom 2.4.2001, 19 ZB 00.32067).

  • VG Augsburg, 08.05.2019 - Au 6 K 18.31794

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (positiv)

    Nach der Rechtsprechung (BVerwG U.v. 29.6.1999 - 9 C 36/98; BayVGH B.v. 16.2.2002 - 25 ZB 02.3003 und vom 2.4.2001 - 19 ZB 00.32067) trifft den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht hinsichtlich des Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein.
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